Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e.V.
Euzrozeichen mit einem Mann der eine Lupe hält

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge bis 31.12.2026

Beitragsart monatlich vierteljährlich jährlich

Kinder / Jugendliche/Kita
6-17 Jahre

15,00 € 44,00 € 168,00 €

Eltern-Kind
ein Elternteil und alle Kinder bis 5 Jahre

19,00 € 56,00 € 216,00 €

Erwachsene
ab 18 Jahre

15,00 € 44,00 € 168,00 €

Familie
Eltern und alle Kinder bis 17 Jahre

36,00 € 107,00 € 420,00 €
Passive Mitgliedschaft 6,00 € 17,00 € 60,00 €
Fördermitglieder 5,00 € 14,00 € 48,00 €

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 20,00 Euro.
Die Kursgebühren werden pro Kurs gesondert vom Vorstand festgelegt.

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2027

Beitragsart Option Monatlich Vierteljährlich Jährlich

Einzelmitglied
Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Kita-Turnen

A
B
C
A 17,50 €
B 20,00 €
C 22,50 €
A 51,50 €
B 59,00 €
C 66,50 €
A 198,00 €
B 228,00 €
C 258,00 €

Eltern & Kind
ein Elternteil und alle Kinder bis 5 Jahre

A
B
C
A 21,50 €
B 24,00 €
C 26,50 €
A 63,50 €
B 71,00 €
C 78,50 €
A 246,00 €
B 276,00 €
C 296,00 €

Familie
Eltern und alle Kinder bis 17 Jahre

A
B
C
A 40,00 €
B 42,50 €
C 45,00 €
A 119,00 €
B 126,50 €
C 134,00 €
A 468,00 €
B 498,00 €
C 528,00 €

Passiv

A
B
C
A 6,50 €
B 9,00 €
C 11,50 €
A 18,50 €
B 26,00 €
C 33,50 €
A 66,00 €
B 96,00 €
C 126,00 €

Fördermitglied

A
B
C
A 5,50 €
B 8,00 €
C 10,50 €
A 15,50 €
B 23,00 €
C 30,50 €
A 54,00 €
B 84,00 €
C 114,00 €

Aufnahmegebühr: einmalig 20,00 €, für Kita-Vereinsmitglieder entfällt sie.

Info zu den Optionen:
A = regulärer Mitgliedsbeitrag, Kündigung gemäß Satzung.
B = freiwillig etwas mehr unterstützen (+ 2,50 € pro Monat).
C = freiwillig einen höheren Beitrag leisten (+ 5,00 € pro Monat).

Die freiwilligen Aufschläge können bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende geändert oder beendet werden.

Beitragsordnung 2027

Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen, Zahlungsmodalitäten und freiwilligen Aufschlägen findest du in unserer Beitragsordnung

Beitragsübernahme durch Behörden

Für die Kinder von Beziehern von Grundsicherungsleistungen (z.B. Hartz IV oder Sozialhilfe), von Kinderzuschlag oder Wohngeld besteht die Möglichkeit, auf die Mitgliedsbeiträge durch die zuständige Behörde 15,00 € monatlich mehr als Leistung ausgezahlt zu erhalten. Voraussetzung ist ein von den Eltern an die Behörde zu stellender Antrag auf Bildung und Teilhabe, wobei es derzeit innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums eine Beitragsrechnung oder eine Mitgliedschaftsbescheinigung von uns einzureichen. Da das Geld direkt an die Leistungsbezieher auszuzahlen ist, muss der Beitrag dann von euch direkt an uns gezahlt werden, die früher übliche Zahlung direkt an den Verein findet nicht mehr statt. Daneben können noch Anträge für Fahrtkosten und Sportkleidung bei den Behörden eingereicht werden, wobei dazu die Berechnung komplizierter ist. Lasst euch dazu bitte direkt von der Behörde Erläuterungen geben.

Hinweis zur Kündigung

Die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft sind in unserer Satzung geregelt.

Die vollständigen Kündigungsfristen und Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft findet ihr in § 6 der Satzung.

Zur Satzung des ATV