Häufige Fragen
Hier sind häufige Fragen unserer Mitglieder und zukünftigen Mitglieder aufgelistet. Wir haben uns bemüht, sie euch verständlich zu beantworten.
Wendet euch an die Geschäftsstelle unter Info(at)atv-berlin.de, wenn ihr weitere Fragen habt.
- Ihr könnt eure Fragen gerne per Mail an Info(at)atv-berlin.de stellen oder per Telefonat an die Geschäftsstelle, 030 610 74 336, Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
- Ihr kommt bei uns in der Geschäftsstelle des ATV, Vor dem Schlesischen Tor 1, 10997 Berlin, vorbei. Diese ist Montag und Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
- Ihr müsst ein Eintrittsformular ausfüllen und abgeben.
- Das Formular ist in der Geschäftsstelle, in allen Trainingsstätten, bei den Übungsleiter*innen oder Online unter Downloads erhältlich
- Bei Interesse für das Anfängerschwimmen tragt euch bitte unter Anfängerschwimmen für den Info-Agenten ein
- Bei Interesse für das Kinder-Jugendschwimmen tragt euch bitte unter Kinder- und Jugendschwimmen für den Info-Agenten ein
- Beim Erwachsenenschwimmen bitte unter Erwachsenenschwimmen einen Platz buchen, falls voll bitte für den Info- Agenten eintragen.
Eine Übersicht über unsere Mitgliedsbeiträge gibt es in der Beitragsordnung.
Ermäßigungen gibt es seit dem 01.01.2024 Nicht mehr.
Grundsicherungsleistungsempfänger*innen können eine Beitragsübernahme bei der Behörde selbst beantragen.
- per Rechnung
- per Lastschrift oder PayPal
- bar oder per Kartenzahlung in der Geschäftsstelle
Für die Kinder von Beziehern von Grundsicherungsleistungen (z.B. Hartz IV oder Sozialhilfe), von Kinderzuschlag oder Wohngeld besteht die Möglichkeit, auf die Mitgliedsbeiträge durch die zuständige Behörde 15,00 € monatlich mehr als Leistung ausgezahlt zu erhalten.
Voraussetzung ist ein von den Eltern an die Behörde zu stellender Antrag auf Bildung und Teilhabe, wobei es derzeit innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums eine Beitragsrechnung oder eine Mitgliedschaftsbescheinigung von uns einzureichen.
Da das Geld direkt an die Leistungsbezieher auszuzahlen ist, muss der Beitrag dann von euch direkt an uns gezahlt werden, die früher übliche Zahlung direkt an den Verein findet nicht mehr statt. Daneben können noch Anträge für Fahrtkosten und Sportkleidung bei den Behörden eingereicht werden, wobei dazu die Berechnung komplizierter ist. Lasst euch dazu bitte direkt von der Behörde Erläuterungen geben.
- Seit dem 1. Januar 2021 gibt es keinen Mitgliedsausweis und keine Mitgliedsnummernvergabe mehr.
- Mit der Umstellung auf die neue Vereinsverwaltungssoftware können Mitglieder ihre persönlichen Daten bei einem Umzug oder den Wechsel des Bankkontos selber einpflegen.
- Wer eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft für Behörden oder Krankenkassen benötigt, mailt uns bitte dazu an.